Kognitive Verhaltenstherapie Berlin

Dr. Helen Niemeyer
Psychologische Psychotherapeutin

Private Krankenversicherungen

Die Kosten einer Psychotherapie werden normalerweise ohne Probleme von der privaten Krankenversicherung übernommen. Der genaue Leistungsumfang hängt von Ihrem Versicherungstarif sowie den individuell festgelegten Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung ab. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, damit wir klären können, in wieweit Ihre Versicherung eine Verhaltenstherapie übernimmt, und welche Formulare Sie sich von Ihrer Versicherung zuschicken lassen müssen, um mit der Therapie beginnen zu können.
Das Honorar für eine Therapiestunde ist anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten geregelt (GOP, Ziffer 870, 2,3-facher Regelsteigerungssatz) und beträgt derzeit 100,55 Euro (für 50 Minuten).

Beihilfe und Berufsgenossenschaften

Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften erstatten die Kosten einer Psychotherapie in der Regel ebenfalls ohne Probleme. Setzen Sie sich auch hier gerne mit mir in Verbindung, damit ich Sie dabei unterstützen kann, sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen.
Auch eine Kostenübernahme durch gesetzliche Unfallversicherungen ist in aller Regel möglich.

Gesetzliche Krankenversicherungen: Kostenerstattung

Die Wartezeit auf ein erstes Therapiegespräch beträgt derzeit bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten im Durchschnitt drei bis sechs Monate. In Berlin werden ungeachtet dessen aber auch in Zukunft keine neuen Kassensitze für Therapeuten zugelassen. Da Sie jedoch grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß eines Vergleichs vor dem Bundessozialgericht (BSG; 21.05.1997; Az. 5 RKa 15/97)), können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis beantragen.
Um eine Therapie bei mir in der Privatpraxis zu beginnen, müssen Sie gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse dokumentieren, dass Sie bei Psychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bekommen können. Ich bescheinige Ihnen zusätzlich, dass Sie bei mir sofort mit der Behandlung beginnen können. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall möglich, da ich approbiert bin und über einen Fachkundenachweis Psychologische Psychotherapie sowie einen Eintrag im Arztregister verfüge (Nummer 81090). Setzten Sie sich unverbindlich mit mir in Verbindung, ich berate Sie gerne.

Download: Ratgeber Kostenerstattungsverfahren

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Die Höhe des Honorars für Selbstzahler ist an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,3-facher Satz) ausgerichtet und beträgt derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten). In Einzelfällen kann das Honorar aus Kulanz aber auch individuell auf den Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen (EBM) von 82,96 Euro festgelegt werden. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit mir auf.

Coaching und Beratung

Nehmen Sie bei Interesse an Coaching oder Beratung bitte persönlich Kontakt zu mir auf, da die Kosten für eine Beratungs- sowie Coachingsitzung individuell festgelegt werden. Sie können die Kosten für ein berufsbezogenes Coaching steuerlich absetzen. Ich informiere Sie gerne.

Freie Heilfürsorge

Als Beamte in Justizvollzugsanstalten, der Berufsfeuerwehren, sowie als Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei erhalten Sie die freie Heilfürsorge und können eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen. Nehmen Sie unverbindlich mit mir Kontakt auf, ich berate Sie gerne.