Private Krankenversicherungen
Die Kosten einer Psychotherapie werden normalerweise ohne Probleme von
der privaten Krankenversicherung übernommen. Der genaue
Leistungsumfang hängt von Ihrem Versicherungstarif sowie den
individuell festgelegten Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung ab.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, damit wir klären können, in
wieweit Ihre Versicherung eine Verhaltenstherapie übernimmt, und
welche Formulare Sie sich von Ihrer Versicherung zuschicken lassen
müssen, um mit der Therapie beginnen zu können.
Das Honorar für eine Therapiestunde ist anhand der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten geregelt (GOP, Ziffer 870, 2,3-facher
Regelsteigerungssatz) und beträgt derzeit 100,55 Euro (für 50
Minuten).
Beihilfe und Berufsgenossenschaften
Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften erstatten die Kosten einer
Psychotherapie in der Regel ebenfalls ohne Probleme. Setzen Sie sich auch hier
gerne mit mir in Verbindung, damit ich Sie dabei unterstützen kann,
sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu
erkundigen.
Auch eine Kostenübernahme durch gesetzliche Unfallversicherungen ist
in aller Regel möglich.
Gesetzliche Krankenversicherungen: Kostenerstattung
Die Wartezeit auf ein erstes Therapiegespräch beträgt derzeit bei
einem niedergelassenen Psychotherapeuten im Durchschnitt drei bis sechs Monate. In
Berlin werden ungeachtet dessen aber auch in Zukunft keine neuen
Kassensitze für Therapeuten zugelassen. Da Sie jedoch grundsätzlich
Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer
zumutbaren Wartezeit (nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V)
sowie gemäß eines Vergleichs vor dem Bundessozialgericht (BSG;
21.05.1997; Az. 5 RKa 15/97)), können Sie bei Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis
beantragen.
Um eine Therapie bei mir in der Privatpraxis zu beginnen, müssen Sie
gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse dokumentieren, dass Sie bei
Psychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der zumutbaren Wartezeit
keinen Therapieplatz bekommen können. Ich bescheinige Ihnen
zusätzlich, dass Sie bei mir sofort mit der Behandlung beginnen
können. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
ist in diesem Fall möglich, da ich approbiert bin und über einen
Fachkundenachweis Psychologische Psychotherapie sowie einen Eintrag im
Arztregister verfüge (Nummer 81090). Setzten Sie sich unverbindlich mit
mir in Verbindung, ich berate Sie gerne.
Download: Ratgeber Kostenerstattungsverfahren
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst
zu tragen. Die Höhe des Honorars für Selbstzahler ist an der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,3-facher Satz)
ausgerichtet und beträgt derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50
Minuten). In Einzelfällen kann das Honorar aus Kulanz aber auch
individuell auf den Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen
(EBM) von 82,96 Euro festgelegt werden. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit
mir auf.
Coaching und Beratung
Nehmen Sie bei Interesse an Coaching oder Beratung bitte persönlich
Kontakt zu mir auf, da die Kosten für eine Beratungs- sowie
Coachingsitzung individuell festgelegt werden. Sie können die Kosten
für ein berufsbezogenes Coaching steuerlich absetzen. Ich informiere
Sie gerne.
Freie Heilfürsorge
Als Beamte in Justizvollzugsanstalten, der Berufsfeuerwehren, sowie
als Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei erhalten
Sie die freie Heilfürsorge und können eine ambulante Psychotherapie in
Anspruch nehmen. Nehmen Sie unverbindlich mit mir Kontakt auf, ich
berate Sie gerne.